Nicht alle Leistungen in unserer Ordination werden von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Für Versicherungsbestätigungen, diverse Atteste, Kuranträge und Pflegegeldanträge müssen wir eine Aufwandsentschädigung einheben. Auch Reisemedizinische Beratung und Impfungen, einige physikalische Therapien,  und manche Infusionstherapien sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Zuweisungen und Laborleistungen, die über die "hausärztliche Notwendigkeit" hinausgehen, dazu gehören auch z.B. Röntgenzuweisungen o.ä., die für diverse Wahlarztbesuche gewünscht werden, stellen KEINE Kassenleistung dar und sind privat zu bezahlen.

 

Gerne können mich meine PatientInnen auch nach Unfällen oder mit chronischen Beschwerden konsultieren, eine dafür notwendige Behandlung, die fachärztliches Wissen benötigt das über das normale Hausarztwissen hinausgeht, wird nötigenfalls nicht zuletzt aus Zeitgründen von mir als Wahlarztleistung eingestuft und privat abgerechnet, je nach Dringlichkeit mittels neuer Terminvereinbarung in der Wahlarztordination.